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20.10.2020

Streitverkündung

Streit verkünden, um Streit zu vermeiden

Dr. Steffen Albrecht

Gerade große Bauvorhaben sind häufig schon aufgrund der Vielzahl der Beteiligten komplex. Ein Generalunternehmer beauftragt häufig mehrer Subunternehmen mit den einzelnen Gewerken, die dann unter Umständen ihrerseits wieder weitere Subunternehmen beauftragen usw. Rechtliche Folge sind eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen, die – rechtlich zwar getrennt – aber tatsächlich häufig aber zueinander in Beziehung stehen. Um in solch einer Situation eine Vielzahl einzelner Prozesse zu vermeiden, kennt die Zivilprozessordnung die sogenannte Streitverkündung. Sie hat – wenn sie wirksam ausgesprochen wurde – zur Folge, dass Streitfragen, die in einem Prozess geklärt wurden auch für eigentlich nicht Beteiligte bindend werden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Frage, ob Streitverkündungen möglich und notwendig sind. Mandanten, denen der Streit verkündet wurde beraten wir, ob und auf welcher Seite dem Streit beigetreten wurde, halten hierzu Rücksprache mit Haftpflichtversicherungen und begleiten den Prozess kritisch um einzugreifen, wenn ein Eingreifen notwendig und sinnvoll ist.

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