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Arbeits­recht

Das Arbeitsrecht enthält die Bestimmungen für u.a. den Fall, dass es zu Problemen im Arbeitsverhältnis kommt – beispielsweise, wenn ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden soll oder ein Zeugnis unzutreffend ist.

MHP Recht - Biene

Unsere Tätigkeit für Sie im Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im gesamten Bereich des Arbeitsrechts. Dazu zählen auch das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifrecht. 

Neben der Kündigung gibt es eine Vielzahl weiterer Umstände, die anwaltlicher Beratung bedürfen, nämlich bei Störungen im laufenden Arbeitsverhältnis, also etwa bei Mobbing, Schlechtleistung, Fehlverhalten, Krankheiten. Auch eine Abmahnung auszusprechen ist manchmal nicht leicht, und ebenso wenig, ihr wirksam und effektiv entgegen zu treten.

  • Formulierung von Arbeitsverträgen, die situations­­angemessen „passen“.

    Prüfung von vorbereiteten Arbeitsverträgen

    Betreuung bei Vertragsverhand­lungen

    Beratung bei Nebenleistungen, z.B. Dienstwagen.
Vor dem Vertrag

Beratung bei Störungen mit dem Ziel der Einigung

Abwehr von Vertragsverletzungen, z.B. Mobbing, Schlechtleistung etc.

Umgang mit langdauernder Krankheit oder Eingliederungs­management (BEM).

Abmahnung, Ausspruch und Abwehr

Gestaltung des Arbeitsplatzes, Stichwort: Homeoffice

Im laufenden Arbeitsverhältnis

Vorbereitung und Ausspruch einer Kündigung

Beratung zu und Prüfung von Abfindungsangeboten

Begleitung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Aufstellen und Prüfen von Arbeitszeugnissen

Am Ende des Vertrages

Betriebsrat, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Öffentliche und kirchliche Arbeitsverhältnisse

Beratung bei Massenentlassung

Schnittstelle zum Sozialrecht: Schlechtwetter- und Kurzarbeitergeld.

Außerhalb des einzelnen Arbeitsvertrages

Wissenswertes aus dem Arbeitsrecht

Zur Einstimmung: Die Babyboomer gehen in Rente - Ausgleich kann nur von außerhalb von Deutschland kommen. Aber wie?

Tipps für ein umständliches Verfahren

Der trotz der Wirtschaftskrise immer noch vorherrschende Fachkräftemangel bedeutet, dass sich Unternehmen verstärkt um Mitarbeiter aus dem Ausland bemühen müssen. Dazu exemplarisch eine Zahl aus dem Anwaltsbereich: Lag Anfang der Nuller-Jahre die Anzahl der Auszubildenden für den Beruf der Rechtsanwaltsfachange–stellten noch bei knapp 10.000 pro Jahr, so hat sich diese Zahl per 2022 verringert auf rund 3.000 – das ist eine Drittelung bei praktisch gleichbleibendem Bedarf und das veranschaulicht das Problem.

Portrait Dr. Peter Hoffmann
Dr. Peter Hoffmann

Orientierungshilfe zum neuen Hinweisgeber Schutzgesetz (HinSchG)

HinSchG leicht gemacht

Ab Dezember 2023 müssen auch Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern die Bestimmungen des neuen Hinweisgeber – Schutzgesetz es beachten. Für größere Firmen gilt es bereits seit Mitte 2023. Man kann aber als betroffenes Unternehmen die neuen Aufgaben ohne weiteres in den Griff bekommen.

Portrait Dr. Peter Hoffmann
Dr. Peter Hoffmann
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