Wonach suchen Sie?
Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Aufträge vergeben werden. Vergaberecht findet nicht nur Anwendung, wenn eine Stadt, ein Landkreis oder eine Kommune direkt einen Auftrag vergibt, sondern auch, wenn eine an sich privatrechtlich organisierte Gesellschaft, also etwa eine GmbH oder Aktiengesellschaft, einen solchen Auftrag erteilen will, ihr Gesellschaftskapital aber überwiegend in öffentlicher Hand ist.
Beispiele unserer Tätigkeit
Das Vergaberecht ist eine Rechtsmaterie, die in den vergangenen Jahren ständig an Bedeutung gewonnen hat. Wir unterstützen Sie in diesem Bereich, der stark europarechtlich geprägt wird und häufig als kompliziert empfunden wird.
- Beratung zum Verfahren (Teilnahmewettbewerb oder nicht; Auswahlkriterien; national oder europaweit)
Bereitstellung der Ausschreibung
Vorbereitung
Beantwortung von Bieterfragen
Ergänzung des Ausschreibungstextes
Formale Sichtung von Angeboten
Überwachung der Verfahrensfristen
Zusammenstellung der Angebote
Vergabeverfahren
Bereitstellung von Auswertungsbögen
Unterstützung bei der Angebotswertung
Betreuung von Bieter- und Verhandlungsgesprächen
Fristenprüfung vor Vergabe
Erstellen eines Vergabevermerks
Auswahlentscheidung
Beratung zur oder bei Verfahrensrüge
Vertretung vor der Vergabekammer
Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels nach Entscheidung
Vertretung
im Rechtsmittelverfahren vor dem Oberlandesgericht
Vergabeüberprüfung
Wissenswertes aus dem Vergaberecht