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Archi­tek­ten­recht

Das Recht der Architekten beinhaltet alle Regeln, die Architekten bei der Ausübung ihres Berufs zu beachten haben. Hier geht es beispielsweise um die Honorarermittlung, Architektenfehler aber auch die Berufspflichten von Architekten und Honorardurchsetzung. 

In diesen Rechtsbereich gehört auch die Tätigkeit der  Fachplaner, also z.B. der Tragwerksplaner, Bodengutachter, Bauingenieure, Bauphysiker etc.

MHP Recht - Bleistifte

Unsere Tätigkeit im Architektenrecht

Wir beraten Architekten und Planer – oder deren Auftraggeber – beim Abschluss von Architektenverträgen und unterstützen sie, wenn es Probleme mit der Baubehörde oder sonstigen Stellen gibt. In der Bauphase wirken wir gemeinsam darauf hin, dass Störungen vermieden oder beseitigt werden. Für Architekten setzen wir berechtigte Honorarforderungen durch oder unterstützen Bauherren bei der Abwehr überzogener Forderungen. Sollten Planungsfehler im Raum stehen, unterstützen wir Architekten darin, gemeinsam mit der Berufshaftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche abzuwehren. Wir helfen auch, wenn z.B. urheberrechtlich gegen unerlaubte Beeinträchtigungen des Architektenwerkes vorzugehen.

  • Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen

    Genehmigungsfähige Planung

    wiederholte Planungsleistungen
Planungsphase

Verzug oder Mängel

Kündigung

Bauablauf

Bauzeitverlängerung

Bauphase

Honoraransprüche

Planungsfehler

Urheberrechtliche Ansprüche

Nach Fertigstellung

Eintragung von Architekten

Zusammenarbeit von Architekten

Berufsrecht

Wissenswertes aus dem Architektenrecht

Wie mit Materialpreissteigerungen und Lieferproblemen am Bau umgehen?

Vertragsanpassung, Preisklauseln und Nachträge – Strategien und Rechte beim Bauvertrag in Krisen-Zeiten.

Der Ukraine-Krieg verschärft die Problematik steigender Baupreise und Lieferprobleme. Dies kann z.B. dazu führen, dass einzelne Gewerke nicht fertiggestellt werden und der Bauablauf aus dem Tritt gerät – oder gar die Finanzierung platzt oder Bauvorhaben gar nicht erst in Angriff genommen werden. Manchen dieser Probleme lässt sich durch Preisanpassungsklauseln, Stufenverträgen oder anderen Mitteln der Vertragsgestaltung vorbeugen. Kommt es zum Konflikt ist es wichtig, Nachtragsforderungen richtig einzuschätzen und die eigenen Rechte bzw. ihre Voraussetzungen zu kennen.

Portrait Dr. Peter Hoffmann
Dr. Steffen Albrecht

Was gehört eigentlich in die Kostenberechnung?

Bekanntlich ist die Kostenberechnung nach DIN 276 im Unterschied zur Kostenschätzung ein verbindliche Kostenermittlung, die als Grundlage für die Entscheidung des Bauherren dient, ob das Bauvorhaben für ihn finanzierbar ist oder nicht.

Portrait Dr. Peter Hoffmann
Dr. Peter Hoffmann
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