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Baurecht

Das private Baurecht ist das „Recht der Bauvorhaben“. Es regelt, u.a., wer Baumängel zu beseitigen oder durch sie verursachte Schäden zu tragen hat – aus ihm ergibt sich, welche Vergütung einem Bauunternehmer zusteht.

MHP Recht - Bauhelm

Unsere Tätigkeit im Baurecht

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen eines Bauvorhabens. In der Planungsphase prüfen und gestalten wir Bauverträge. Während der Bauphasen beraten wir häufig im Hintergrund mit dem Ziel, Streitigkeiten zu vermeiden oder sich für zukünftige Auseinandersetzungen zu wappnen. Ist der Bau fertig, helfen wir, Gewährleistungs- oder Honoraransprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

Prüfung von Vorfragen (Zulässigkeit des Bauvorhabens nach BauGB, LBO; Vergaberechtliche Fragen)

Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen

Planungsphase

Beratung bei Störungen im Bauablauf (Mängel, Bauzeit, Insolvenzen etc.)

Änderungen der Bauleistung und deren Vergütung

Bauphase

Durchsetzen und Abwehr von Nachtragsforderungen

Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen

Abrechnung

Einleiten und Durchführung von Kostenvorschussklagen

Führen von selbstständigen Beweisverfahren

Gewährleistungsphase

Wissenswertes aus dem Baurecht

BGH, Urteil vom 22.06.2023, Az.: VII ZR 881/21

Der BGH hat am 22.06.2023 die Sache entschieden – und zwar im Sinne des OLG Stuttgart.

Wir hatten damals auf ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Stuttgart hingewiesen, das sich hinsichtlich der Verjährung von mehreren Mangelansprüchen, die Gegenstand eines einheitlichen Beweisverfahrens sind, deutlich von der herrschenden Meinung abgesetzt hat.

Portrait Dr. Steffen Albrecht
Dr. Peter Hoffmann

Die Wärmepumpe wirft Fragen auf nicht nur zu ihrer Aufstellung, sondern auch zu den Schallemissionen, die unvermeidbar sind.

Luftwärmepumpe - Abstand - Schall. Viele Fragen dazu gibt es.

Wohin mit der Wärmepumpe? Derzeit (wer weiß wie lange noch) versucht die Politik, mit Macht die Wärmepumpe als das Mittel der Wahl gegen Kälte in Wohngebäuden gegen alle Widerstände durchzudrücken. Wenn dabei generalisierend von „Wärmepumpe“ die Rede ist, dann ist zumeist die soge-nannte „Luftwärmepumpe“ gemeint, das sind die Kästen mit Ventilator, die immer mehr in Gärten stehen und die der Laie anfangs für das Außenaggregat einer Split-Klimaanlage ge-halten hat. In diesem Beitrag soll untersucht werden, wo man die Luftwärmepumpe außerhalb des Gebäudes aufstellen kann, denn – was gerne übersehen wird – auch Luftwärmepumpen sind nicht geräuschlos, sondern entfalten mehr oder weniger sogenannte Schallemissionen, auch wenn sich die interessierten Kreise lebhaft darum bemühen, die Luftwärmepumpe „geräuschlos zu rechnen“ .

Portrait Dr. Steffen Albrecht
Dr. Peter Hoffmann
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