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15.2.2024

Angetrunkener Mieter kann trotz selbst verursachtem Wohnungsbrand die Miete auf Null mindern.

Dr. Peter Hoffmann

Ein Single kommt spät abends nach Hause – einigermaßen angetrunken. Später in der Nacht werden bei ihm 1,2 Promille gemessen.

Alkohol macht hungrig.

Ein Segen, dass es tiefgefrorene Pommes Frites gibt. Schnell etwas Fett im Topf auf dem Herd erhitzt, die Pommes noch schneller gebraten und ab ins Wohnzimmer zum Verzehr. Dumm nur, dass unser Mann den Herd nicht ausgeschaltet hat und den Topf mit dem Fett wieder auf die Platte stellte.

Das Fett gerät in Brand und die Wohnung fackelt ab. Für die Dauer der Wohnungs- Sanierung muss sich der Mieter eine andere Bleibe suchen und will in dieser Zeit keine Miete zahlen: Mietminderung auf Null.

Der Vermieter denkt, er sei im falschen Film und klagt die Miete ein.

Jetzt kommt die Überraschung: Er verliert sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor der Berufungsinstanz, dem Landgericht.

Die Begründung der Gerichte: Das sei ja ein so genanntes Augenblicks-Versagen des Mieters gewesen und das begründe nur einfache Fahrlässigkeit. Und das wiederum berechtigt den Vermieter nicht, die Miete zu verlangen, obwohl die Wohnung nicht nutzbar ist, so LG Würzburg, Beschluss vom 10.05.2023 - 44 S 119/23.

Der Laie staunt, und der Fachmann wundert sich. Man kann es auch übertreiben mit dem Mieterschutz.

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