Wonach suchen Sie?

9.5.2023

Die Wärmepumpe wirft Fragen auf nicht nur zu ihrer Aufstellung, sondern auch zu den Schallemissionen, die unvermeidbar sind.

Luftwärmepumpe - Abstand - Schall. Viele Fragen dazu gibt es.

Dr. Peter Hoffmann

Wohin mit der Wärmepumpe?

 

Derzeit (wer weiß wie lange noch) versucht die Politik mit Macht, die Wärmepumpe als das Mittel der Wahl gegen Kälte in Wohngebäuden gegen alle Widerstände durchzudrücken.

 

Wenn dabei generalisierend von „Wärmepumpe“ die Rede ist, dann ist zumeist die sogenannte „Luftwärmepumpe“ gemeint, das sind die Kästen mit Ventilator, die immer mehr in Gärten stehen und die der Laie anfangs fü rdas Außenaggregat einer Split-Klimaanlage gehalten hat.

 

In diesem Beitrag soll untersucht werden, wo man denn die Luftwärmepumpe außerhalb des Gebäudes aufstellen kann, denn – was gerne übersehen wird – auch Luftwärmepumpen sind nicht geräuschlos, sondern entfalten mehr oder weniger sogenannte Schallemissionen, auch wenn sich die interessierten Kreise lebhaft darum bemühen, die Luftwärmepumpe „geräuschlos zu rechnen“[1].

 

Ganz grob kann man sagen, dass bei einer Außenaufstellung die Schallemission einer Luftwärmepumpe zwischen 56 und 63 dB (A) beträgt[2]. Das ist in etwa die Geräuschentwicklung, die ein nicht allzu hitzig geführtes Gespräch unter mehreren Menschen hervorruft oder aber der Schalldruck eines Fernsehers im Wohnzimmer, der nicht allzu laut gestellt ist.

 

Dieser Schalldruck kollidiert mit den Lärmvorgaben der sogenannten TA Lärm[3].Nach derTA Lärm beträgt die Höchstgrenze für den Schall im reinen Wohngebiet nachts gerade einmal 35 dB (A), ein Wert, den die normale Luftwärmepumpe in aller Regel nicht erreicht, weshalb die Hersteller dem Betreiber einer Luftwärmepumpe dazu raten, einen möglichst großen Speicherbehälter zu wählen, damit dieWärmepumpe nachts nicht bzw. wenigstens nicht unter Volllast laufen muss[4].Inwieweit der Nichtbetrieb einer Luftwärmepumpe in einer kalten Winternacht realistisch ist, steht dahin.

 

In Abwandlung des legendären Satzes von Wilhelm Busch aus Wiedensahl  am Steinhuder Meer, der da sagte:

 

„Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden“

 

könnte man sagen:

 

„Die Pumpe wird nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden“.

 

Genau das ist unter anderem der Grund dafür, dass die Wärmepumpe mittlerweile auch in den Fokus der Justiz gerückt ist.

 

Dabei lautet die erste Frage – und das ist schon die entscheidende-: Ist eine Wärmepumpe eine bauliche Anlage?

 

Wenn nämlich die Wärmepumpe eine bauliche Anlage ist, dann dürfte sie in Bereichen, die mit einem Bauverbot belegt sind, nicht errichtet werden.

 

Bislang hat das Bauplanungsrecht, das in einer Kommune die bauliche Entwicklung steuert, die Wärmepumpe nur unzureichend im Blick, da in praktisch allen älteren Bebauungsplänen die Wärmepumpe nicht erwähnt wird. Das ist jedoch – in die Zukunft gedacht – erforderlich, um nicht nur die optischeWirkung zu steuern. Wichtiger ist es, Regelungen zur zulässigen Aufstellung derAußeneinheit einer Wärmepumpe zu treffen, um die Umgebung vor Geräuschemissionen zu schützen. Denn anerkannt ist, dass die Wärmepumpe der  so genannten TA Lärm unterfällt und deren Grenzwerte einhalten muss[5].

 

Umstritten ist , ob es sich bei der Wärmepumpe um eine bauliche Anlage handelt oder nicht. Die jüngere Rechtsprechung tendiert im Sinne des Zeitgeistes auf jeden Fall dazu, der Außeneinheit der Wärmepumpe keine „gebäudegleiche Wirkung“ zuzumessen mit der Folge, dass dann die Errichtung einer Wärmepumpe in einer Bauverbotszone möglich wäre und –wichtiger noch – sie keinen Grenzabstand einzuhalten hätte[6]. Die Frage ist jedoch umstritten, andere Obergerichte erklären, dass die Abstandsflächen sehr wohl einzuhalten sind[7]. Radelt man durch Neubaugebiete, dann fällt allerdings auf, dass die Baurechtsbehörden die sehr häufige Nichteinhaltung von Abstandsflächen bei Wärmepumpen praktisch tolerieren.

 

Den möglicherweise vom Schalldruck geplagten Nachbarn kann jedoch geholfen werden. Das VG Stuttgart hat mit Urteil vom 18.02.2022[8] entschieden, dass – unabhängig von der Frage der Einhaltung von Abstandsflächen– die Baurechtsbehörde auf jeden Fall bei einer Luftwärmepumpe in „kritischerNähe“[9] zur angrenzenden Wohnbebauung im Rahmen der Baugenehmigung eine Regelung zum Ausmaß der Geräuschemissionen durch Inhalts- oder Nebenbestimmungen konkret festlegen muss[10]. Auch muss der Nachbar es nicht dulden, wenn der Nachbar den Luftstrom seiner Wärmepumpe gezielt auf das Nachbargrundstück richtet[11].

 

Wir lernen:

Im Zusammenhang mit der Wärmepumpe ist noch manches ungeklärt. Auch der, der nachträglich eine Wärmepumpe bei sich installieren lässt und deshalb hierfür kein Baugenehmigungsverfahren durchführen muss[12], ist gut beraten, sich hierzu mit seinen Nachbarn abzustimmen. Das vermeidet Streit.


[1] Vgl. etwa den  Schallrechner des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V. –www.waermepumpe.de/schallrechner/

[2] Nachweise hierzu beiwww.shk-profi.de/artikel/shk_schallemission_bei_waermepumpen-3521368.html

[3]Auffindbar an etlichen Stellen im Internet, unter anderem www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm

[4] Vgl. etwa www.heizungsfinder.de/waermepumpe/luftwaermepumpe/lautstaerke

[5] Vgl. z.B. VG des Saarlandes, AZ 5 K 1528/11 oder VGH Baden-Württemberg, AZ 10 S758/87.

[6] So ausdrücklich VG Hannover, Urteil vom 14.10.2022, AZ 12 A 2675/20.

[7] Vgl.z.B. OVG Sachsen, Urteil vom 20.08.2020, AZ 1 A 1194/17.

[8] AZ 2 K5478/21

[9] Was immer das sein soll?

[10] So bereits VGH Baden-Württemberg im Beschluss vom 30.01.2019, AZ 5 S 1913/18.

[11] So OLGStuttgart, Urteil vom 12.10.2016, AZ 3 U 60/13.

[12] Das ergibt sich z.B. für Baden-Württemberg aus § 50 Abs. 5 Nr. 2 LBO i.V.m. § 57LBO BW

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