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19.11.2020

Die neue HOAI-21 – Eine Mogelpackung

Aus „Muss“ wird „Kann“

Dr. Peter Hoffmann

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 den Entwurf der „Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) beschlossen. Blitzschnell stimmte der Bundesrat am 06.11.2020 zu und damit tritt die neue HOAI 21 am 01. Januar 2021 in Kraft.

Zwar heißt es in § 2a des Entwurfs, dass es in der HOAI weiterhin Honorartafeln geben wird. In der Verordnungsbegründung heißt es dazu, dass die genannten Honorartafeln Orientierungswerte liefern sollen und damit einen „Beitrag zur Gewährleistung der Planungsqualität“.

Entscheidend erscheint mir jedoch §2 Abs. 1 der neuen Verordnung, welcher lautet:

Die Honorartafeln dieser Verordnung weisen Orientierungswerte aus, die an der Art und dem Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung ausgerichtet sind …“.

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: „Orientierungswerte“!

Auch das BMWI weist in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hin:

„Dem Entwurf zufolge werden die Honorare für die von der HOAI erfassten Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbar sein und sich nach der Honorarvereinbarung der Vertragsparteien richten.“

Damit ist meines Erachtens die alte HOAI tot und ebenso die verbindlichen Honorarmindestsätze.

Jetzt dürfte für manche das Geschäftsmodell zusammenbrechen.

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