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1.11.2020

Selbstständiges Beweisverfahren

Beweis erheben, bevor Beweise beseitigt werden

Dr. Steffen Albrecht

Die Zivilprozessordnung (ZPO) kennt die Möglichkeit, Fragen zu tatsächlichen Fragen durch einen gerichtlichen Sachverständigen auch außerhalb eines Klageverfahrens zu klären. Die Ergebnisse solch eines Verfahrens können für ein anschließenden Gerichtsverfahren genutzt werden, zudem hemmt das Verfahren die Verjährung von Ansprüchen.
Nicht immer wird das eigentlich vom Gesetzgeber als Eilverfahren vorgesehene Verfahren seinem Zweck gerecht. Auch ist es für manche Mandanten auch überhaupt nicht notwendig, die Ursachen eines Mangels bis in alle Einzelheiten aufzuklären. Vor diesem Hintergrund ist es häufig unsere Aufgabe, zu entscheiden, ob die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens sinnvoll und zweckgerichtet ist, oder ob sich nicht unter Umständen beispielsweise direkt durch Erhebung einer Kostenvorschussklage die Interessen unseres Mandanten schneller durchsetzen lassen.

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